Familienrecht

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Zunächst einmal bewegen wir uns im Familiengericht. Hier endet in der Regel nicht nur die friedliche Auseinandersetzung der Familien sondern hier endet in jedem Fall zunächst einmal die Öffentlichkeit. Nur wer vom Gericht zugelassen wird darf auch teilnehmen. Normalerweise sind das neben den streitenden Parteien und ihrer Anwälte auch Vertreter des Jugendamtes (ASD), Gutachter und Verfahrensbeauftragte der Kinder. Die betroffenen Kinder werden nur ungerne gehört, Zeugen nur äußerst selten geladen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bietet ein Höchstmaß an Privatsphäre, birgt aber eben auch die immer häufiger diskutierte Gefahr der Verselbstständigung aller beteiligten Institutionen auf Grund der fehlenden Kontrolle. Generell aber gilt auch hier im Besonderen, das ihr selber vor Gericht sprechen könnt und auch müsst, denn ihr seid selber immer euer bester Anwalt.