Sorgerecht

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Zunächst wird bei einer Auseinandersetzung nach dem Sorgerecht gefragt, um festzustellen, wer denn die elterliche Sorge aktuell ausüben darf. Bei Verheirateten sind es automatisch beide Elternteile. Für nicht Verheiratete ändert sich die Gesetzeslage derzeit. Mehr findet ihr im Bereich Aktuelles. Was aber ist das Sorgerecht genau ? Die elterliche Sorge wird im BGB in den §§ 1626 bis 1698 geregelt und umfasst die Sorge für das Kind als Person, wie auch das Vermögen des Kindes. Bei dem gemeinsam ausgeübten Sorgerecht ist zu beachten, dass beide Elternteile das Recht und die Pflicht haben, diese auszuüben. Wichtige Bestandteile des Sorgerechts sind das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Umgangsrecht. Wer die Ausübung des Sorgerechts für den jeweils anderen Sorgerechtsberechtigten behindert oder gar unmöglich macht muss mit dem Entzug des gesamten Sorgerechtes oder Teilen des Sorgerechts rechnen.