Unterhalt

Der Unterhalt setzt sich hier zusammen aus dem Kindesunterhalt, den Erziehungsberechtigte gegenüber den Kindern leisten müssen und der in den §§ 1601 ff BGB geregelt wird. Eine erste schnelle eigene Berechnung kann jeder anhand der Düsseldorfer Tabelle, die immer aktuell im Internet zu finden ist,  selber durchführen.

Neben dem Kindesunterhalt kann aber auch Ehegattenunterhalt fällig sein, der in der Regel vom Rechtsanwalt berechnet wird, da er sehr viel komplizierter zu ermitteln ist.