Verfahrensbeteiligte

Würfel

Zunächst einmal wird im Streitfall das Jugendamt, hier der zuständige ASD (allgemeine soziale Dienst), eingeschaltet. Die wirklich rechtlichen Aufgaben des ASD versuchen wir gerade zu ergründen, da es hier offensichtlich sehr unterschiedliche Auffassungen gibt. Dann gibt es den Verfahrensbeistand nach den §§ 158, 167, 174 und 191 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Er ist praktisch der Anwalt der Kinder. Letztlich haben wir noch die Gutachter. Es gibt hier die Möglichkeit freier Gutachtachten, die jeder Elternteil in Auftrag geben kann. Diese müssen vom Gericht berücksichtigt werden. Dann haben wir die Gutachtem, die vom Gericht in Auftrag gegeben werden (die Regel). Darüber hinaus gibt es noch die GWG Gutachten (Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie). Dieses Gutachten wird ebenfalls durch das Gericht in Auftrag gegeben. Somit haben wir also die Familie mit ihren Anwälten, den Richter, den ASD, die Verfahrensbeauftragte und die Gutachter als Hauptbeteiligte im Familienprozess.