PAS / Kindeswohl

PAS (Parental Alienation Syndrom) steht für die Entfremdung der Kinder durch einen Elternteil dem anderen Elternteil gegenüber. Hierfür haben wir vom Väteraufbruch für Kinder e.V. einen Flyer zur Verfügung gestellt bekommen, den sie hier abrufen können.

Das Kindeswohl umfasst eine breite Palette von Rechten der Kinder und Pflichten der Eltern. Die Begriffserklärung und Rechtsprechung hierzu obliegt einem stetigen Wandel, angepasst an die politischen, rechtlichen und sozialen Verhältnise der Zeit. Die wichtigste Rechtsprecheung derzeit betrifft den § 1631 Absatz 2 BGB, welcher lautet : “ Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen, psychische Beeinträchtigungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. “ Somit sind auch Ohrfeigen oder der berüchtigte „Klaps auf den Hintern“ keine Bagatelle mehr und werden  auch nicht mehr als pädagogische Maßnahme gewertet. Doch auch die Entfremdung eines Elternteils durch den Anderen sind ein klarer Verstoß gegen das Kindeswohl.