Je nach Art der gerichtlichen Auseinandersetzung wird von Prozesskostenhilfe ( PKH ) oder Verfahrenskostenhilfe ( VKH ) gesprochen. Die VKH gilt beim Familiengericht und die Anwälte müssen hierzu beraten. Die Bewilligung über PKH und VKH obliegt dem Gericht und richtet sich danach, wieviel Geld nach Abzug aller abzugsfähigen Kosten ünbrig bleibt. Somit sind ggf. auch Personen mit relativ hohem Einkommen Bezugsberechtigt, wenn die Ausgaben entsprechend hoch sind. Unterhaltszahlungen werden hier berücksichtigt !
Eine Ausfüllhilfe des Antragsformulars findet ihr hier: Hinweisblatt PKH , eine online-ausfüllbare Version hier: Prozesßkostenhilfe Die Datei Prozesskostenhilfe muss erst lokal gespeichert werden !