Notfallleitfaden

Liebe Väter

„Fehler die in dem Stadium der Trennung gemacht werden, lassen sich oft nicht mehr korrigieren.“

 

Jeder Trennungsfall ist individuell und somit ein Einzelfall. Daher kann unserer Leitfaden nur einige Punkte abdecken, die sicherlich nicht alle immer für jeden zutreffend sind. Unser Leitfaden erhebt gleichzeitig keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll vielmehr im Laufe der Zeit mit euren Erfahrungen und euren Wünschen weiterentwickelt und ausgebaut werden. Außerdem können und dürfen wir hier keinerlei Rechtsberatung leisten. Hierfür müssen und verweisen wir euch ausdrücklich an eine zugelassene Rechtsberatung. Beachtet hierzu bitte auch unseren Bereich „Recht“.

In zunehmendem Maße kommt es vor, dass Väter von dienstreisen oder Ähnlichem nach Hause kommen und vor vollendete, nicht angekündigte Tatsachen gestellt werden. Kurzfristige Obdachlosigkeit und finanzielle Notlage sind dann nicht selten Begleiter des emotionalen Ausnahmezustandes. Um so wichtiger ist es in dieser Situation einen Leitfaden zu haben, den man kontrolliert abarbeiten kann und der einem einen Halt gibt. Ihr könnt euch diesen Notfallleitfaden ausdrucken und mithilfe dieser Seite individuell für euch durchgehen. Darüber hinaus stehen wir euch als Ansprechpartner natürlich gerne zur Verfügung. Euer Team von Väter-in-Not

Verheiratet
oder
Lebensgemeinschaft

Für nichtverheiratete Paare gelten im Prinzip genau die selben Regeln wie für verheiratete Paare. Dennoch gibt es gerade im rechtlichen Bereich einige Unterschiede, die es zu beachten gilt. So wurde vor Kurzem das Sorgerecht für Unverheiratete neu geregelt. Was sich genau geändert hat könnt ihr hier nachlesen.

Persönlich
Für das / die Kinder
Anwaltlich

Wir haben den Notfallleitfaden in drei Bereiche unterteilt. Der erste Bereich – Persönlich – betrifft all die Dinge, die wir Väter zunächst einmal für uns selber regeln müssen, um weiterhin lebensfähig zu bleiben. Welche Punkte hierbei zu berücksichtigen sind hängt von jedem Einzelfall ab. Der zweite Bereich – Für das / die Kinder – betrifft die zu berücksichtigen Punkte in Bezug auf die Kinder. Im dritten Teil – Anwaltlich – geht es dann um alle Bereiche, die mit Hilfe zugelassener, rechtlicher Beratung geregelt werden sollten/müssen.

Gemeinsame Wohnung
Gemeinsames Haus
Umzug

Die Situation der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses ist sehr individuell. Es gilt leider immer noch der Grundsatz „Wer geht verliert … „. Überlegt euch somit gut, ob ihr die gemeinsame Wohnung verlassen wollt oder nicht. Will sich die Frau von euch trennen, so hat sie nicht automatisch das Recht auf die Wohnung oder das Haus. Im Zweifelsfall gilt es hier umgehend einen Rechtsbeistand einzuschalten.
Bei Umzug aber gilt, dass die Ummeldung innerhalb von 10 Tagen erfolgen muss, da sonst Strafen fällig werden ( z.B. Stadt Fürth €5,- / Monat ). Achtung : Kindergeldkasse, Finanzamt, Einwohnermeldeamt und andere Behörden arbeiten zusammen und gleichen ihre Daten untereinander ab.

Kindergeld

Stellt die Kindergeldkasse fest, dass die Kinder nicht mehr bei demjenigen leben, der das Kindergeld bezieht, so können die gezahlten Beträge als „zu Unrecht“ eingestuft und zurück gefordert werden. Da ein Neuantrag aber nur für maximal sechs Monate rückwirkend gestellt werden kann, würden dazwischen liegende Zeiträume verloren gehen. Hierbei ist auch unbedingt zu beachten, dass die Kindergeldkasse die möglicherweise fortgeführte Alleinnutzung eines bisherigen gemeinsamen Kontos nicht nachvollziehen kann. Auch hier ist ein Neuantrag notwendig. Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen ihren Dienstherren über die veränderte Situation umgehend benachrichtigen.

Steuerklassen

Die Lohnsteuerklassen bleiben im Jahr der Trennung bestehen ( Ehegattensplitting ). Im Kalenderjahr nach der Trennung muss von Fall zu Fall entschieden werden, wer welche Steuerklasse bekommt. Hierbei gelten bestimmte gesetzliche Regelungen, wie aber auch mögliche, sinnvolle Vereinbarungen untereinander. Anwalt und Steuerberater helfen hier gerne weiter.

Trennungstagebuch

Das Trennungstagebuch ist eine Empfehlung zur Nachvollziehbarkeit aller Vorkommnisse rund um die Trennung. Es hat sich gezeigt, dass bei nicht friedlichen Trennungen zu viel passiert, was später nur schwer oder manchmal gar nicht mehr aufbereitet und nachvollzogen werden kann. Schlimmer fast ist es manchmal bei zunächst friedlich scheinenden Trennungen. Es empfielt sich alle relevanten Ereignisse und Vereinbarungen mit Datum, Uhrzeit und Inhalt – ggf. Zeugen – schriftlich und chronologisch festzuhalten. Dies hilft nicht nur später sondern ist auch in der unruhigen Zeit ein probates Mittel zur Verarbeitung der Geschehnisse.

Schule
Vereine

 

 

 

 

Bei der Trennung der Eltern sind die Kinder in der Regel immer direkt involviert. Es ist daher sehr wichtig, die bisherigen Regeln und Tagesabläufe der Kinder weitestgehend zu erhalten. Hier wäre natürlich in aller erster Linie die Schule zu nennen. Informiert die Klassenleitung und das Sekretariat, damit die wichtigen Informationen an beide Elternteile gegeben werden. Hort und Schul-AG’s sollten unbedingt erhalten bleiben. Auch bei Vereinen und anderen Aktivitäten solltet ihr sofort die neue Situation darlegen und für die Einhaltung der Abläufe sorgen.
Lehrkräfte und Trainer können oftmals auch sehr beruhigend auf das Trennungssystem einwirken. Doch achtet auch darauf, dass ihr nicht aus diesen Schul- und Freizeitaktivitäten gedrängt werdet. Eure Kinder wollen euch hier genauso involviert sehen wie ihre Mütter, auch wenn Letztere dies oftmals völlig anders darstellen.

A  llgemeiner
S  ozialer
D  ienst

Der ASD ( Allgemeiner Sozialer Dienst ) wird immer dann eingeschaltet, wenn Kinder im Trennungsfall beteiligt sind. Er wird im Streitfall vom Gericht beauftragt die Situation zu beurteilen, doch es hat sich gezeigt, dass es sehr viel besser ist, hier bereits im Vorfeld vor zu sprechen. Die wirkliche Aufgabe und tatsächliche Vorgehensweise des ASD werden wir laufend zu beurteilen versuchen und hier dokumentieren.
Solltet ihr Schwierigkeiten mit dem ASD haben oder euch wie auch immer missverstanden fühlt, so kontaktiert uns bitte unter service@vaeterinnot.de, da wir die Zusammenarbeit mit dem ASD fortlaufend ausbauen.

Unterhalt

Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die Anwälte im Familienrecht besitzen ein Programm, das diese Werte errechnen kann und ständig aktualisiert wird. Man kann sich hier für eine Erstberatungsgebühr von ca. 85 EUR beraten lassen oder sich auf eine Pauschale für die Errechnung einigen. Dies ersetzt jedoch nicht eine juristische Beratung, die sich dann nach dem Streitwert (den ggf. das Gericht festsetzt) richtet. Achtung: Die Einnahmen errechnen sich hier anders, als die im Steuerrecht. (Beispiel: Mieteinnahmen: Steuerlich kann die Abschreibung eines Gebäudes abgesetzt werden, in der Unterhaltsberechnung aber nicht. In der Unterhaltsberechnung werden ab 2009 die Tilgungsraten für Kredite und Darlehn als Minderung gerechnet, steuerlich sind sie nicht absetzbar.)

Sorgerecht

Das Sorgerecht kann und sollte wenn möglich immer friedlich geregelt werden. Ist das nicht möglich, so ist ein Rechtsbeistand unumgänglich. Das Sorgerecht umfasst das Aufenthaltsbestimmungsrecht welches immer im Eilantrag gestellt werden sollte, um lange Entfremdungszeiten nach PAS zu vermeiden. Auch das Umgangsrecht gehört mit dazu und muss leider noch sehr oft hart erkämpft werden. Wir Väter-in-Not setzen und für den Einsatz der Doppelresidenz ein, wo immer dies realisierbar ist.

Scheidung
Trennung
Zugewinn

Der letzte Punkt in der Kette ist die Scheidung. Auch hier gilt natürlich, dass der friedliche Weg der notariellen Trennungs- bzw. Scheidungsvereinbarung der beste Weg ist. Geht das nicht, so wird die Scheidung offiziell bei Gericht eingereicht. Wesentlicher Punkt hierbei ist der Zugewinnausgleich und der nacheheliche Unterhalt. Ist beides nicht strittig, so soll für rund € 350,- auch eine Scheidung per Internet möglich sein. Ob auch mit Kindern muss noch recherchiert werden.